Grundversorgung
Der Grundversorger ist gemäß § 36 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) das Unternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Die Feststellung zum 01.07.2024 ergab (genauso wie zum 01.07.2021 und zum 01.07.2018), dass der Grundversorger vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2027 für das Netzgebiet Gas in Dortmund und Herdecke die
Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21)
Günter-Samtlebe-Platz 1
44135 Dortmund
ist. DEW21 übernimmt damit die Grund- und Ersatzversorgung Gas im Netzgebiet der DONETZ. Weitere Informationen von DEW21 dazu finden Sie hier.
Übergangsversorgung gemäß § 38a EnWG
Zum 01.04.2026 übernimmt die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH die Rolle des Übergangsversorgers gemäß § 38a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) im Netzgebieter der Dortmunder Netz GmbH.
Damit stellt die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung sicher, dass vertragslose Kunden oberhalb der Niederspannung s zuverlässig und sicher mit Strom beliefert werden – und zwar für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten.
Die Homepage von DEW21 wird zur Übergangsversorgung noch aktualisiert. Für weitere Informationen wenden Sie sich bis dahin an individualkunden@dew21de.
Hinweis:
Wie in der Grund- und Ersatzversorgung kommt das Vertragsverhältnis bei der Übergangsversorgung ab 01.04.2026 automatisch zustande, sobald ein Letztverbraucher ohne wirksamen Liefervertrag Energie bezieht. Eine Kündigung ist jederzeit durch den versorgten Letztverbraucher möglich.