Am 2. September 2016 ist das „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ (GDEW) als Grundlage für einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen in Kraft getreten. Ein zentraler Bestandteil ist das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), welches die Vorgaben für den Messstellenbetrieb beinhaltet.
Mit der Einführung des MsbG gelten neue Bestimmungen sowohl für die Netz- und Messstellenbetreiber als auch für die Netzkunden. Die Dortmunder Netz GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber im eigenen Stromnetzgebiet ist gesetzlich dazu verpflichtet, alle Messstellen sukzessive mit neuer digitaler Messtechnik auszustatten. Bei Neubauten und Gebäuden, in denen größere Renovierungsarbeiten durchgeführt werden, erfolgt der Einbau sofort, im Gebäudebestand schrittweise bis zum Jahr 2032.
Bei der Markteinführung der neuen digitalen Messtechnik (sog. Rollout) wird zwischen modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMSys) unterschieden.
Moderne Messeinrichtungen werden in der Regel bei
- Stromverbrauchern bis 6.000 kWh pro Jahr
- Stromerzeugern mit EEG- bzw. KWKG-Anlagen bis 7 kW installierter Leistung
verbaut.
Intelligente Messsysteme werden verpflichtend bei allen
- Stromverbrauchern größer 6.000 kWh pro Jahr,
- Stromerzeugern mit EEG- bzw. KWKG-Anlagen größer sieben kW installierter Leistung,
- Stromverbrauchern mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, die nach § 14a EnWG ein reduziertes Netzentgelt in Anspruch nehmen,
verbaut.
Grundzuständiger Messstellenbetreiber
Um auch in der Zukunft den Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme wahrzunehmen, hat sich die Dortmunder Netz GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber bei der Bundesnetzagentur registrieren lassen. Somit übernimmt die Dortmunder Netz GmbH nach § 3 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) den Messstellenbetrieb als grundzuständiger Messstellenbetreiber i.S.d.G. soweit nicht eine anderslautende Vereinbarung nach § 5 oder § 6 MsbG durch den Anschlussnutzer bzw. den Anschlussnehmer getroffen wird.
Zeitplan Einführung
Der Einbau moderner Messeinrichtungen ist im zweiten Quartal 2017 gestartet. Mit dem Einbau intelligenter Messsysteme hat DONETZ in 2020 begonnen.
Hinweis - Änderungen im MsbG werden in 2023 kommen
Aktuell liegt ein Gesetzesentwurf zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende vor, mit dem die Beschleunigung und Entbürokratisierung des Rollouts von iMSys beabsichtigt sowie ein Rollout-Fahrplan mit verbindlichen Zielen vorgesehen ist. Hier ist auch mit Änderungen im Hinblick auf die zu erfüllenden technischen Anforderungen zu rechnen. Zudem soll die Erfordernis der Markterklärung entfallen. Die vorstehenden Ausführungen stellen damit lediglich die Rechtslage Stand Januar 2023 dar.