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Umsatzsteuerpflicht

Wollen Sie den produzierten Strom oder Teile davon an einen Dritten, z.B. an uns als Ihren Netzbetreiber, verkaufen, ist dies eine unternehmerische Tätigkeit. Sie werden dadurch Unternehmer und sind zur Abführung der Umsatzsteuer an das Finanzamt verpflichtet. In diesem Fall zahlen wir die Vergütung für den von Ihnen produzierten bzw. eingespeisten Strom mit Umsatzsteuer aus. Bitte nennen Sie uns dann die entsprechende Steuernummer.

Sofern Ihr Umsatz gewisse Grenzen nicht übersteigt, können Sie von der „Kleinunternehmerregelung" Gebrauch machen. Als Kleinunternehmer sind Sie von der Umsatzsteuer befreit. Wir zahlen dann die Vergütung ohne Umsatzsteuer aus. Sofern Sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch gemacht haben, senden Sie uns bitte eine Bestätigung des zuständigen Finanzamtes oder Ihres Steuerberaters.

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie bei Ihrem Steuerberater oder dem Finanzamt.

Da die Wahl der Unternehmereigenschaft erheblichen Einfluss auf die Abrechnung der von uns vergüteten Strommengen hat, bitten wir Sie, sich rechtzeitig mit dem Finanzamt bzw. Ihrem Steuerberater in Verbindung zu setzen. 

In diesem Zusammenhang nehmen Sie bitte auch Kenntnis vom BMF-Schreiben vom 12.06.2023 zur Anzeige über die Erwerbstätigkeit nach § 138 Absatz 1 und 1b AO Steuerliche Erfassung von Betreiberinnen und Betreibern bestimmter kleiner Photovoltaikanlagen hin.

An dieser Stelle verweisen wir ausdrücklich auf Ihre entsprechenden Meldepflichten. D.h. bspw. dass Sie uns weiterhin Ihre Steuernummer für eine ordnungsgemäßige Abrechnung Ihrer Einspeisevergütung mitteilen müssen (auf Ihrer Einkommensteuererklärung zu finden)

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