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Abrechnung Messstellenbetrieb

Im Regelfall rechnet ein Stromlieferant gegenüber seinem Kunden neben dem verbrauchten Strom auch den Preis für den Betrieb des Stromzählers (Messstellenbetrieb) ab. Bei modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen muss der Lieferant die Abrechnung nicht selbst durchführen.

Falls Ihr Lieferant den Messstellenbetrieb nicht selbst abrechnen möchte, bekommen Sie von der Dortmunder Netz GmbH oder von Ihrem gewählten Messstellenbetreiber eine Information und die Rechnung über den Messstellenbetrieb. Eine Musterrechnung finden Sie hier.

Die Dortmunder Netz GmbH ist grundsätzlich für den Messstellenbetrieb in Ihrem Netzgebiet zuständig. Der Messstellenbetrieb, den wir für Sie durchführen, erfolgt aufgrund eines Messstellenvertrages zwischen Ihnen und uns. Dieser kommt dadurch zustande, dass Sie Strom aus dem öffentlichen Netz entnehmen. Der Vertragsschluss erfolgt zu den nachfolgend veröffentlichten Bedingungen.

Die Bedingungen für den Messstellenvertrag und die Preise der Dortmunder Netz GmbH für den Messstellenbetrieb finden Sie hier

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