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Anlagenerweiterung und Betreiberwechsel

Anlagenerweiterung

Anlagenerweiterung

Eine Anlagenerweiterung muss genauso wie eine Neuanlage angemeldet werden. Bei Erweiterungen einer Photovoltaikanlage auf demselben Dach (mit gleicher Ausrichtung und Dachneigung) kann die Einspeisung über den bereits eingebauten Zähler abgerechnet werden. Falls dies nicht zutreffen sollte, muss ein neuer Zähler für die Erweiterung gesetzt werden.

Bitte beachten Sie, dass in den meisten Fällen eine Anlagenerweiterung aus rechtlicher Sicht wie eine Neuanlage zu betrachten ist.

Sie müssen als Anlagenbetreiber dann erneut alle entsprechenden Meldepflichten erfüllen, so z.B. die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Weitere Informationen zu den Meldepflichten finden Sie hier.

Für die Anlagenerweiterung gilt nicht die Vergütungshöhe der bestehenden Anlage. Die Vergütungshöhe wird neu ermittelt in Abhängigkeit von den Inbetriebnahmedaten der Erweiterung.

Anlagenbetreiberwechsel

Anlagenbetreiberwechsel

Bitte beachten Sie, dass der alte Einspeisevertrag zu den alten Bedingungen auf Sie als neuen Eigentümer übergeht, wenn Sie uns das folgende Formular Vereinbarung zum Anlagenbetreiberwechsel (PDF) komplett ausgefüllt und unterschrieben zusenden.

Mit diesem Formular teilen Sie uns alle relevanten Informationen zu dem Anlagenbetreiberwechsel mit. Beachten Sie dabei,

  • dass sowohl der vorherige als auch der jetzige Betreiber der Anlage das Formular unterschreiben müssen. Beim Eigentumsübergang durch Erbe fügen Sie bitte eine Sterbeurkunde bei.
  • dass wir für die Schlussrechnung mit dem vorherigen Eigentümer zwingend die Zählerstände zum Übernahmezeitpunkt benötigen.

Weitere Hinweise zu Ihren Meldepflichten finden Sie hier.

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