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Wichtiges für unsere Installateure SHK und Elektro

Grundsatz

Arbeiten an elektrischen und gastechnischen Anlagen dürfen nur durch in die Installateurverzeichnisse eines Netzbetreibers eingetragene Installationsunternehmen durchgeführt werden. Das ist durch § 13 (2) der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) und der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) geregelt.


Arbeiten an Wasserversorgungsanlagen dürfen gem. § 12 (2) AVBWasserV nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragenes Installationsunternehmen erfolgen.

Anträge über das Installateurportal

Über das neue Installateurportal können seit November 2020 Eintragungen in das Installateurverzeichnis und die Abwicklung der Inbetriebsetzungsanträge für Strom, Gas und Wasser erfolgen. Als Vertragsinstallateur der DONETZ steht Ihnen folgender Funktionsumfang zur Verfügung.

Damit bietet die Nutzung zahlreiche Vorteile, so z.B.

  • Ihr Inbetriebsetzungs-Auftrag (I-Antrag) wird noch während der Eingabe plausibilisiert, dadurch schnellere Bearbeitung von Standard-I-Anträgen 
  • Bessere Nachverfolgbarkeit des Bearbeitungsstandes

Der Funktionsumfang des Portals wird laufend erweitert. Aktuell ist ein Parallelbetrieb des Portals und dem „klassischen“ Inbetriebsetzungsantrag Strom ausschließlich für Erzeugungsanlagen mit Überschusseinspeisung möglich. Alle anderen Inbetriebsetzungsanträge, insbesondere für Gas- und Wasser, werden nicht mehr in Papierform angenommen.

 

Zunächst registrieren Sie sich bitte im Portal, auch wenn Sie bereits im bisherigen Installateurverzeichnis der DONETZ eingetragen sind. Ihr Installateurausweis behält weiterhin seine Gültigkeit. Nähere Informationen finden Sie nach dem Login.

Bei Fragen zur Registrierung oder  Nutzung des Installateurportals rufen Sie uns einfach an unter 0231.54497-085 .

Bitte beachten Sie:
Das Portal funktioniert nicht mit dem Microsoft Internet Explorer.  Nutzen Sie als Browser also bspw. Microsoft Edge, Firefox oder Google Chrome.

Zugang zum Installateurportal

 

 

Technische Unterstützung 

Für die erforderliche technische Unterstützung eines Installationsunternehmens nach dem vorübergehenden Entzug der Berechtigung zur Ausführung von Installationsarbeiten im Netzgebiet der DONETZ wird dem Installationsunternehmen eine Aufwandspauschale von 167,42 EUR pro Inbetriebnahme zzgl. USt in Rechnung gestellt.

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