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Abrechnung / Abschläge

An der Abrechnung des Stroms, den Sie über Ihren Stromversorger beziehen, ändert sich für Sie als Einspeiser und Eigenversorger nichts, außer dass Sie als Eigenversorger voraussichtlich weniger Strom beziehen als vor Inbetriebnahme Ihrer Anlage(n).

Die Abrechnung für die Einspeisung erfolgt zwischen Ihnen und uns als Netzbetreiber. Die ersten Abschlagszahlungen nach der Inbetriebnahme werden auf Basis der Daten ermittelt, die Sie uns bei der Anmeldung bzw. Inbetriebnahme Ihrer Einspeiseanlage mitgeteilt haben. Zum 31.12. eines jeden Jahres teilen Sie uns dann bitte Ihren Zählerstand mit, so dass wir Ihre Jahresrechnung für die Einspeisung erstellen können. Auf dieser Basis wird dann die Abschlagshöhe ermittelt, die wir Ihnen in den folgenden Monaten bis zur nächsten Abrechnung auszahlen. Weitere Hinweise zur Ablesung finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass wir für die Auszahlung Ihrer Einspeisevergütung zwingend Ihre Bankverbindung und Ihre Steuernummer benötigen. Sollten sich diese oder Ihre Kontaktdaten ändern, so senden Sie uns bitte eine Mail an einspeisung@do-netz.de.

Hier finden Sie noch einige Formulare, wenn sich etwas bei Ihnen ändert:

 

An dieser Stelle haben wir Ihnen einige Beispielrechnungen mit ausführlichen Erläuterungen zusammengestellt, die Ihnen helfen sollen, Ihre Abrechnung noch besser zu verstehen.

Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der großen Zahl unterschiedlicher Abrechnungsmodalitäten im Bereich der Erneuerbare-Energien-Anlagen hier nicht alle möglichen Abrechnungsvarianten darstellen können. So kann Ihre Abrechnung zum Beispiel hinsichtlich der Höhe des Vergütungssatzes abweichend oder an der einen oder anderen Stelle unterschiedlich aufgebaut sein, zum Beispiel wenn die Vergütung nach einer älteren Version des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erfolgt.

 

1. Jährliche Abrechnung

Anlagen mit einer installierten Leistung bis zu 100 kWp erhalten in der Regel in der Einspeisung ein Abrechnungsprofil, das zum 31.12. jeden Jahres eine Abrechnung mit dem Zeitraum vom 01.01. – 31.12. erstellt. Jeder Anlagenbetreiber erhält zur Mitteilung des Zählerstandes eine Ablesekarte. Weitere Details finden Sie hier.

2. Monatliche Abrechnung über registrierende Leistungsmessung

Eine spezielle Messeinrichtung ermittelt in einem Intervall von 15 Minuten einen Leistungswert. Die Gesamtheit aller Leistungswerte über eine Messperiode wird Lastgang genannt. In regelmäßigen Abständen werden diese Lastgänge an uns als Messstellen- oder Netzbetreiber direkt über die Stromleitung, das Mobilfunknetz oder einen Internetanschluss übermittelt. Die Abrechnung erfolgt hier monatlich.

In der Einspeisung sind aktuell fast ausschließlich große Anlagen mit einer registrierenden Leistungsmessung ausgestattet. Sobald iMSys für die Einspeisung zugelassen sind, wird diese Aussage anzupassen sein.

Wenn Sie den in Ihrer Anlage erzeugten Strom oder Teile davon an einen Dritten (z.B. uns als Ihren Netzbetreiber verkaufen), sind Sie Unternehmer. Damit sind Sie umsatzsteuerpflichtig, außer wenn die Kleinunternehmerregelung greift.

Das bedeutet für umsatzsteuerpflichtige Anlagenbetreiber, dass aus steuerlichen Gründen so zu verfahren ist, als ob der gesamte, in Ihrer Anlage produzierte Strom zu dem Netzbetreiber hingeliefert und der selbst verbrauchte Strom vom Netzbetreiber an den Betreiber der Anlage zurückgeliefert wird.

Im Endergebnis erhält der umsatzsteuerpflichtige und der umsatzsteuerbefreite Anlagenbetreiber die gleiche Vergütung.

Für Strom aus Anlagen, die nicht monatlich abgerechnet werden, werden monatliche Abschläge gezahlt.

Bei Neuanlagen, bei denen noch keine Messwerte aus den Vorjahren vorliegen, werden die Abschläge nach Erfahrungswerten ermittelt. Bei der nächsten Abrechnung wird dann der Abschlag anhand der Werte aus dem Vorjahr errechnet.
Sie erhalten maximal elf Abschläge pro Jahr, die erste Auszahlung erfolgt im Februar beziehungsweise im Monat nach der Rechnungslegung. Der Abschlagsbetrag wird zum 10. eines Monats für den laufenden Monat angewiesen.

Wenn uns alle erforderlichen Daten von Ihnen vorliegen (s. Meldepflichten) und Ihr Installateur den Inbetriebsetzungsantrag eingereicht hat, wird die Anlage im Abrechnungssystem erfasst und Sie erhalten dann auch die ersten Abschläge bei Anlagen, die nicht monatlich abgerechnet werden.

Die endgültige Jahresabrechnung für das Vorjahr erhalten Sie in der Regel im Januar oder Februar des Folgejahres. Dafür teilen Sie uns Ihren Zählerstand zum 31.12. des Vorjahres mit. Weitere Hinweise zur Ablesung finden Sie hier.

Warum steht Gutschrift über meiner Abrechnung, ich muss aber etwas bezahlen?

Die Abrechnungen von Einspeiseanlagen enthalten immer mindestens zwei Komponenten:

1. Erlöse für den Anlagenbetreiber aus Einspeisung und
2. Kosten für den Anlagenbetreiber für Messstellenbetrieb

Je nach gesetzlicher Regelung können noch andere abzurechnende Elemente hinzukommen, zum Beispiel die EEG-Umlage.
Erlöse und Kosten werden also gemeinsam in einer Abrechnung berechnet. In diesem Fall verpflichtet uns als rechnungslegendes Unternehmen das Umsatzsteuergesetz auf der Abrechnung den Zusatz „Gutschrift“ aufzunehmen. Das ist unabhängig davon, ob sich im Ergebnis eine Auszahlung an den Anlagenbetreiber oder ein noch durch den Anlagenbetreiber zu zahlender Betrag ergibt.
Da die Erlöse aus der Erzeugung und/oder Einspeisung in der Abrechnung mit zuvor durch uns geleisteten Abschlägen oder offenen Forderungen verrechnet werden, kann sich in der Abrechnung eine Forderung an den Anlagenbetreiber ergeben.

Warum haben die meisten Positionen auf der Abrechnung ein negatives Vorzeichen?

Die Erlöse aus Sicht des Anlagenbetreibers haben immer ein negatives Vorzeichen, die Kosten ein positives.

Muss der Rechnungsbetrag sofort bezahlt werden?

Der Rechnungsbetrag ist zum angegebenen Termin fällig. Wird er nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt, erfolgt automatisch eine Verrechnung mit den Abschlagsbeträgen. Übersteigt der Rechnungsbetrag (deutlich) die Summe der für das Folgejahr errechneten Abschläge, so ist eine automatische Verrechnung nicht möglich. In diesem Fall erhalten Sie ein Schreiben von DONETZ.

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