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Wissenswertes für Bauherren kompakt zusammengestellt
Um die Versorgung Ihres Hauses planen zu können, benötigen wir von Ihnen eine Anfrage über unser Netzanschlussportal. Dort geben Sie Ihre Daten zur Kontaktaufnahme und Angebotsstellung an. Zusätzlich teilen Sie uns bitte die Leistungswerte für Gas und Strom sowie die benötigten Mengen für Wasser mit. Ihr Installateur oder Planer kann Ihnen dabei behilflich sein. Außerdem stellen Sie uns bitte bei einem Neubau den Lageplan des Hauses, die Grundrisspläne des Kellers und des Erdgeschosses sowie eine Schnittzeichnung zur Verfügung. Bei Altbauten brauchen wir nicht unbedingt Pläne, da wir bei einem gemeinsamen Termin vor Ort besprechen wo wir die Leitungen verlegen und dies mit Fotos dokumentieren.
Stellen Sie die Versorgungsanfrage möglichst frühzeitig, am besten sobald Ihnen die Pläne für Ihren Neubau vorliegen. Für Ein- bis Zweifamilienhäuser benötigen wir von der Anfrage bis zur Fertigstellung der Netzanschlüsse in der Regel ca. 8 Wochen. Sind allerdings noch keine Versorgungsleitungen in Ihrem Neubaugebiet vorhanden, die Versorgungsleitungen weit von Ihrem Haus entfernt oder Genehmigungen für die Verlegung der Leitungen einzuholen, können längere Zeiträume notwendig werden.
Wir beginnen mit der Verlegung der Versorgungsleitungen in der Regel erst, wenn die ersten Versorgungsanfragen eingegangen sind. Dies ist nicht anders möglich, weil wir aus hygienischen Gründen sicherstellen müssen, dass unser Trinkwassernetz durch Wasserentnahme ständig gespült wird. Deshalb empfehlen wir Ihnen auch uns so früh wie möglich über Ihren Neubau zu informieren und dadurch keine Verzögerungen beim Einzug zu riskieren.
Nein. Wenden Sie sich bitte frühzeitig an Ihren Telekommunikationsanbieter. Dieser hat dann die Möglichkeit, uns mit der Mitverlegung der Kommunikationskabel zu beauftragen. Sollte die Beauftragung zu Beginn unserer Verlegungsarbeiten nicht vorliegen, kann es bei Ihnen zu Mehrkosten kommen.
Wieviel Ihr Netzanschluss kostet, hängt von der Länge der Netzanschlüsse und Ihrem Bedarf ab. Details zu unseren pauschalen Netzanschlusskosten für Standard-Netzanschlüsse entnehmen Sie bitte unserem Preisblatt.
Größere Nicht-Standard-Netzanschlüsse werden individuell geplant und kalkuliert.
Sie haben die Möglichkeit Eigenleistung auf Ihrem privaten Grundstück zu erbringen. Wie hoch die Einsparung ist, können Sie unserm veröffentlichen Preisblatt entnehmen. Die Grabentiefe und Breite müssen Sie nach unseren Vorgaben erstellen. Details dazu finden Sie in unserer Bauherrenmappe.
Ja. Sie dürfen unsere Netzanschlussleitungen nicht überbauen, da wir im Schadens- oder Sanierungsfalls immer ungehindert an unseren Leitungen arbeiten können müssen. Überbauungen sind z.B. Carports, Garagen, tiefwurzelnde Pflanzen, etc.
Die Hauseinführung ist nicht Bestandteil des Netzanschlusses, sondern sie gehört zum Haus. Nur der Eigentümer bzw. Architekt kennt die Ausführung seines Kellers und kann dementsprechend die richtigen Abdichtungen und Installationsteile auswählen.
Sie haben die Möglichkeit die MSHE in einem sogenannten Bauherrenpaket bei Baustoffhändlern zu erwerben. Am besten sprechen Sie mit Ihrer Baufirma oder Ihrem Architekten. Bitte beachten Sie, dass die MSHE gemäß DVGW-Prüfgrundlage VP601 (Gas- und Wassereinführung) und VP601-B1 zugelassen sein muss. Insbesondere müssen die Dichtelemente der MSHE aus dem Material Nitrilkautschuk (NBR) sein, da diese methangasdicht und –beständig sind.
Wir raten davon ab, die MSHE im Internet zu bestellen, wenn Sie nicht mit Sicherheit wissen, ob die MSHE den Anforderungen entspricht, die in unserer Bauherrenmappe beschrieben sind.
Dies ist eine Auflage für ehemalige Bergbaugebiete und dient Ihrer Sicherheit.
Nein. Es muss sichergestellt sein, dass die Dichtelemente methangasdicht und außerdem methangasbeständig sind.
Den Einbauort stimmen wir mit Ihnen nach den technischen Anforderungen ab. Für den Hausanschlussraum oder die Anschlussnische sind bestimmte Anforderungen zu erfüllen. Lesen Sie hierzu auch unsere Bauherrenmappe. Außerdem senden wir Ihnen mit unserem Netzanschlussangebot einen Plan mit dem eingezeichneten Einbauort der MSHE zu. Händigen Sie diesen Plan bitte Ihrem Bauunternehmen aus und weisen Sie ihn auf den richtigen Einbauort hin.
Dies müssen wir prüfen. Oft kann eine technische Lösung gefunden werden, damit die Anschlüsse doch noch hergestellt werden können. Ist dies in Ausnahmefällen nicht möglich, müssen Sie uns einen geeigneten Schrank vor dem Haus zur Verfügung stellen.
Der fehlerhafte Einbau der MSHE oder der Einbau an nicht geeigneter Stelle führt bei Ihnen immer zu Mehrkosten. Deshalb beachten Sie bitte die Einbauanleitung des Herstellers und händigen Sie Ihrem Bauunternehmen den Plan mit dem richtigen Einbauort aus.
Verwahren sie die Teile bitte sorgfältig auf. Bei einem nicht unterkellerten Gebäude wird z.B. das Rohbauteil schon in die Bodenplatte eingegossen. Die anderen Installationsteile und Dichtelemente werden aber erst bei der Herstellung der Netzanschlüsse benötigt. Dazwischen können Monate liegen. Sind die später benötigten Bauteile nicht mehr vorhanden, entstehen Ihnen Mehrkosten.
Mit dem Baukostenzuschuss wird jeder Anschlussnehmer in einem Netzgebiet anteilig an den Kosten zur Erstellung oder Verstärkung des öffentlichen Netzes beteiligt. Die Beteiligung erfolgt anteilig und bemisst sich nach dem Verhältnis der entnommenen Leistung bzw. der Straßenfrontlänge des anzuschließenden Grundstückes pauschal. Wie hoch der Baukostenzuschuss sein darf regeln die Niederspannungsanschlussverordnung für Strom, die Niederdruckanschlussverordnung für Gas und die Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser.
Wie hoch der Baukostenzuschuss ist, hängt von der benötigten Leistung bzw. von der Straßenfrontlänge des anzuschließenden Grundstücks ab. Details für den in unserem Netzgebiet erhobenen Baukostenzuschuss entnehmen Sie bitte dem Preisblatt.
Für Gas dürfen wir auch einen Baukostenzuschuss erheben. Wir haben uns allerdings entschlossen, zurzeit darauf zu verzichten.
Wir haben eine hohe Versorgungsdichte, aber es gibt Straßen in denen kein Gas verfügbar ist. Außerdem haben wir uns aufgrund der neuen Energieeinsparverordnung dazu entschlossen, in Neubaugebieten in der Regel kein Gas anzubieten. Dort zeichnet sich ein Trend zu Quartierslösungen oder zu Wärmepumpen ab. Wenn Sie wissen möchten, ob Gas verfügbar ist, wenden Sie sich unter der Telefon-Nr. 0231.54497-050 an uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Elektrofahrzeuge (E-Mobile) sind rein elektrisch betriebene Kraftfahrzeuge und Hybridfahrzeuge, die von einem Elektromotor angetrieben werden und ihre Energie überwiegend aus dem Stromnetz beziehen, sowie extern über Ladepunkte aufladbar sind.
Der Anschluss von Ladepunkten (Ladeboxen, Ladestationen, Ladesteckdosen etc.) für Elektrofahrzeuge an das Netz der Dortmunder Netz GmbH ist abhängig von der Anschlussleistung anzumelden. Sie ist erforderlich bei Ladepunkten mit einer Leistung ab 3,6 kVA (ca. 3,3 kW). Wenn die zusammengefasste Leistung der Ladepunkte 12 kVA (11 kW) überschreiten, ist vorher eine Zustimmung bei uns einzuholen. DONETZ prüft die Möglichkeiten für die Realisierung des Anschlusses und der Netzverfügbarkeit, insbesondere die Bereitstellung der erforderlichen Leistung aus dem Niederspannungsnetz. Der Anschluss von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge hängt von der örtlich verfügbaren Netzanschlussmöglichkeit ab und bedarf deshalb ab einer bestimmten Leistung der Zustimmung des Netzbetreibers. Deshalb binden Sie uns bereits frühzeitig im Planungsprozess ein, indem Sie uns das ausgefüllte Datenblatts Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge zusenden sowie die notwendige Anschlussanpassung online beantragen.
Da die Leistungserbringung (Herstellung des Anschlusses) nach dem 1.7.2018 erfolgte, erhalten Sie bei einem Neuanschluss die 500 € Rabatt, wenn Sie zustimmen, sich im Bedarfsfall netzdienlich steuern zu lassen.
Nein, Sie bekommen nachträglich keine Erstattung.
Natürlich kommt Ihnen aber das reduzierte Netzentgelt nach § 14a EnWG zugute, wenn Sie Ihren 2. Zähler für die Elektromobilität in Betrieb nehmen und Sie zustimmen, Ihre Ladeeinrichtung netzdienlich steuern zu lassen.
Mit Ihrer Unterschrift stimmen Sie zu, Ihre Ladeeinrichtung im Bedarfsfall netzdienlich steuern zu lassen. Ihr Anschluss wird dadurch günstiger und Sie zahlen ein reduziertes Netzentgelt nach § 14a EnWG für den Strom Ihres Elektrofahrzeugs/ Ihrer Elektroladesäule.
Netzdienlich steuern bedeutet, dass Sie zustimmen, dass wir zur Stabilisierung des Netzes über einen zusätzlichen Zähler die Verbrauchsdaten Ihrer Ladeeinrichtung erhalten und ggf. Ihren Ladevorgang über einen kurzen Zeitraum aussetzen oder aber die Ladeleistung reduzieren.
Der Zeitraum und die Zeiten sowie das Steuerregime werden von DONETZ an betriebsnotwendige Anforderungen angepasst. Aufgrund fehlender Erfahrungswerte und der individuellen Betrachtung des jeweiligen Ortsnetzes erfolgt eine Konkretisierung erst dann, wenn eine netzdienliche Steuerung erforderlich wird. Bis dahin bestehen für Ihre Ladeeinrichtung keinerlei Einschränkungen.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Für die Vergünstigung bei der Sicherungsverstärkung oder Ihrem Netzanschluss reicht es, wenn Sie der – ggf. späteren – netzdienlichen Steuerung Ihrer Ladeeinrichtung nach § 14a EnWG zustimmen.
Einen zweiten Zähler benötigen Sie erst, wenn Sie eine Ladeeinrichtung auch tatsächlich betreiben. Dazu beauftragen Sie einen Elektroinstallateur Ihrer Wahl, der mit einem von Ihnen unterschriebenen DONETZ-Inbetriebsetzungsantrag den Einbau des zweiten Zählers veranlasst bzw. übernimmt.
Denken Sie aber frühzeitig daran, ausreichend Platz für einen zweiten Zähler zu schaffen, da sonst kein Anspruch auf Zahlung eines reduzierten Netzentgelts nach
§ 14a EnWG besteht. Außerdem sollte entweder ein Kommunikationskabel oder ein Leerrohr zwischen Zählerplatz und dem Standort der Ladeeinrichtung vorhanden sein.
Auch das geht, sofern die Anforderungen der Technischen Anschlussbedingungen (TAB) bzw. zukünftig der TAR (Technische Anschlussregeln) und des §14a EnWG erfüllt sind.
Ihr Installateur muss einen zweiten Zählerplatz im Zählerschrank vorsehen, damit dort – ggf. später – das intelligente Messsystem eingebaut werden kann, über das der Strom für das Laden Ihres Elektromobiles gemessen werden kann. Denn nur dann haben Sie auch einen Anspruch darauf, ein geringeres Netzentgelt zahlen.
Zudem sollte zusätzlich zur Stromleitung vom Zählerplatz bis zur Ladeeinrichtung ein Kommunikationskabel oder ein Leerrohr gelegt werden.
Für den Betrieb der Ladeeinrichtung mit netzdienlicher Steuerung im Sinne des§ 14 a EnWG benötigt man ein sogenanntes intelligentes Messsystem (iMSys). Die Kosten für dieses System finden Sie in unserem Preisblatt 3 des jeweiligen Jahres unter der Position "unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG".
Der Gesetzgeber hat mit § 14a EnWG eine Regelung geschaffen, durch die Nutzer von Elektromobilität von deutlich niedrigeren Netzentgelten profitieren sollen.
Dies ist eine bewusste Entscheidung des Gesetzgebers, um die netzdienliche Steuerung von unterbrechbaren Verbrauchern zu fördern, unnötigen Netzausbau zu vermeiden und den CO2-Ausstoß zu verringern.
Entscheidend ist die Leistung, die Sie mit der neuen Ladeeinrichtung über den Netzanschluss beziehen. Hier ist eine individuelle Prüfung erforderlich. Weitere Informationen finden Sie hier.
Für Sie besteht keine Verpflichtung, innerhalb einer bestimmten Frist ein Elektromobil anzuschaffen. Um die Vergünstigung zu erhalten, müssen Sie sich allerdings verpflichten, Ihre (zukünftige) Ladeeinrichtung für Elektromobilität netzdienlich durch uns steuern zu lassen.
Wenn Sie dann irgendwann eine Ladeeinrichtung an Ihre elektrische Anlage anschließen wollen, beauftragen Sie hierzu einfach einen Elektroinstallateur. Er wird dann alles Weitere mit uns abstimmen und gemeinsam mit Ihnen die Ladeeinrichtung bei uns anmelden.
Sie können Ihre Ladeeinrichtung frei wählen, wenn die Steuerbarkeit außerhalb der Ladeeinrichtung durch ein zusätzliches Steuergerät realisiert werden kann.
Sonst muss die Ladeeinrichtung selbst steuerbar/kommunikationsfähig sein.
Grundsätzlich gibt es also verschiedene Modelle. Lassen Sie sich hierzu – z.B. von Ihrem Elektroinstallateur, Elektroplaner oder auch Stromversorger – individuell beraten.
Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat es sich zum Ziel gesetzt, bundesweiter Vorreiter in Sachen Elektromobilität zu sein und hat seine Ziele im sog. „Masterplan Elektromobilität“ festgehalten. Details hierzu finden Sie unter:
Dortmund ist im Dezember 2017 als Sieger aus dem Wettbewerb „KommunalerKlima-schutz.NRW“ hervorgegangen. Das Konzept beinhaltet Maßnahmen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen im Straßenverkehr. Unter anderem plant die Stadtverwaltung neben der Förderung von Elektromobilität und Park&Ride die Sicherstellung der Schnellladung von E-Fahrzeugen und E-Taxi-Fahrzeugen am Dortmunder Hauptbahnhof
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der Stadt Dortmund: