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Anmeldung Mieterstrom-Modell

Bitte melden Sie Ihre Erzeugungsanlage als Mieterstrom-Anlage an

und nennen uns nach unserer Bestätigung die Letztverbraucher, die ihren Strom über die Mieterstrom-Anlage beziehen. Wichtig: Diese müssen vorher zu diesem Termin bei Ihrem Lieferanten gekündigt haben.

Hier zusammengefasst die wichtigsten Informationen für Mieterstrom-Anbieter.

Anmeldung einer Erzeugungsanlage im Mieterstrom-Modell

Bitte senden Sie uns als Betreiber einer Erzeugungsanlage das folgende Formular mindestens 15 Tage vor Inbetriebnahme der Mieterstromanlage vollständig ausgefüllt zu. Im Falle einer Inanspruchnahme des Mieterstromzuschlags nach dem EEG beachten Sie bitte die maßgebliche Melde-/Wechselfrist.

Bitte denken Sie daran, folgende Dokumente ausgefüllt zuzusenden:

Die Unterlagen senden Sie bitte an:

Dortmunder Netz GmbH
NKE – Dezentrales Einspeisemanagement
Günter-Samtlebe-Platz 1
44135 Dortmund

bzw. eingescannt per Mail an einspeisung@do-netz.de.

Sie erhalten dann alle erforderlichen Informationen von uns.

Anmeldung von Mietern als Teilnehmer am Mieterstrom-Modell

Wollen Sie einzelne Mieter / Letztverbraucher als Teilnehmer am Mieterstrommodell anmelden, so nutzen Sie hierfür bitte das Formular „An- und Abmeldung von Mietern in / aus einem Mieterstrommodell im Netzgebiet der Dortmunder Netz GmbH“ und senden es an mieterstrom@do-netz.de.

Bitte beachten Sie, dass

  • An- und Abmeldung nicht rückwirkend möglich sind
     
  • die Mieter vor der Anmeldung zu dem von Ihnen genannten Starttermin vorher selbst bei ihrem bisherigen Lieferanten gekündigt haben müssen (diese Kündigung übernimmt NICHT DONETZ)
     
  • bei Wechseln in und aus einem Mieterstrommodell für jeden einzelnen Mieter ggf. Kündigungsfristen anderer Lieferanten einzuhalten sind, d.h. bspw. dass eine Anmeldung eines Mieters in das Mieterstrommodell kann nur erfolgen, wenn der/die Mieter vorher zum angestrebten Zeitpunkt unter Beachtung ihrer Vertragsfristen fristgerecht ihren bisherigen Liefervertrag gekündigt hat/haben und der bisherige Lieferant dem Wechselzeitpunkt zugestimmt hat, also der Vertrag des Mieters mit seinem bisherigen Lieferanten beendet ist und
     
  • die An- und Abmeldung von Lieferanten (auch des Mieterstrom-Lieferanten) gemäß den elektronischen Marktprozessen nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur erfolgen muss.

    Stimmen also die von Ihnen in dem Mieterstrom-Formular  angegebene Daten nicht mit den über die Marktprozesse von den Lieferanten gemeldeten überein, haben die mit den Marktprozessen gemeldeten Wechselfristen Vorrang. D.h. hat ein Mieter einen Vertrag mit einem Lieferanten, der länger läuft als bis zu dem Termin, zu dem Sie den Mieter in Ihrem Mieterstrom-Modell anmelden, so wird der Wechsel automatisch in der Marktkommunikation abgelehnt. Dies muss Ihr Mieter im Vorfeld mit seinem Lieferanten klären. DONETZ kann hier NICHTS machen.
     
  • die Namen und  Adresse des/r teilnehmenden Letztverbraucher(s) sowie Zählernummer / MaLo-ID sowie der Messstellenbetreiber zwingend im Formular anzugeben sind
  • ggf. erfolgte Zählerwechsel über die Marktkommunikation zu kommunizieren sind (über die sog. WiM-Prozesse)
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