Verbraucherinformation

Grundversorgung

Der Grundversorger ist gemäß § 36 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) das Unternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Die Feststellung zum 01.07.2024 ergab (genauso wie zum 01.07.2021 und zum 01.07.2018), dass der Grundversorger vom 01.01.2025 bis zum 31.12.2027 für das Netzgebiet Dortmund ist:

Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW21)
Günter-Samtlebe-Platz 1
44135 Dortmund

DEW21 übernimmt damit die Grund- und Ersatzversorgung Strom im Netzgebiet der DONETZ. Weitere Informationen von DEW21 dazu finden Sie hier.

 

Übergangsversorgung gemäß § 38a EnWG

Zum 01.04.2026 übernimmt die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH die Rolle des Übergangsversorgers gemäß § 38a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) im Netzgebieter der Dortmunder Netz GmbH.

Damit stellt die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung sicher, dass vertragslose Kunden oberhalb der Niederspannung bzw. des Niederdrucks zuverlässig und sicher mit Strom und Gas beliefert werden – und zwar für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten.

Die Homepage von DEW21 wird zur Übergangsversorgung noch aktualisiert. Für weitere Informationen wenden Sie sich bis dahin an individualkunden@dew21de.

 

Allgemeine Information

Wie in der Grund- und Ersatzversorgung kommt das Vertragsverhältnis bei der Übergangsversorgung ab 01.04.2026 automatisch zustande, sobald ein Letztverbraucher ohne wirksamen Liefervertrag Energie bezieht. Eine Kündigung ist jederzeit durch den versorgten Letztverbraucher möglich.

 

 

So kommt der Strom in die Steckdose

Wie lang ist eigentlich das Dortmunder Stromnetz?
Und wie bringt DONETZ die Energie rundum zuverlässig in die Haushalte und Unternehmen?

Hier ist filmisch zu sehen, was das Stromnetz in unserer Stadt täglich leistet: