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§ 100 Abs. 4 EEG

Informationen 

  • zur befristeten Neuregelung vom 03.08.2023 bis 30.06.2023 für die Genehmigung von Anschlussbegehren sowie
  • zur geänderten steuerlichen Gesetzgebung seit 01.01.2023 bei Kleinanlagen

finden Sie hier.

Bitte beachten Sie: Auch wenn Sie ggf. keine Umsatzsteuer mehr zahlen sollten, müssen Sie uns dennoch für eine ordnungsgemäße Abrechnung Ihrer Einspeisevergütung Ihre Steuernummer mitteilen (zu finden z.B. auf Ihrer Steuererklärung). 

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