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f. Mikro-PV-Anlagen (Steckerfertige Erzeugungsanlagen)

Mikro-PV-Anlagen (auch Plug-In-Solarstromanlagen, Balkonanlagen oder steckerfertige Anlagen) sind die einfachste und unbürokratischste Form, Solarstrom selbst zu erzeugen und zu nutzen u, und damit v.a. für Mieter eine Chance, an der Energiewende zu partizipieren. 

Was sind Mikro-PV-Anlagen?

Als Mikro-PV-Anlagen werden Stromerzeugungsanlagen mit einer Gesamtleistung von max. 0,6 kW (Wechselrichterausgangsleistung) bezeichnet, die im Parallelbetrieb mit dem öffentlichen Stromverteilungsnetz über eine spezielle Steckdose in die Haus- oder Wohnungsinstallation einspeisen und so den Strombezug des Betreibers reduzieren. 

Diese sog. steckerfertigen Solaranlagen bestehen aus 1 oder 2 Photovoltaikmodulen (Balkonmodulen) und einem, meist auf der Rückseite montierten, Wechselrichter. Die Anlage wird über eine spezielle Energiesteckvorrichtung mit dem eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreis verbunden. 

Wie erfolgt die Anmeldung und Inbetriebnahme?

  1. Prüfen Sie als Mieter*in, ob Ihnen das Anbringen einer Mikro-PV-Anlage erlaubt ist.
     
  2. Lassen Sie von einer in einem Installateurverzeichnis eingetragenen Elektrofachkraft eine Energiesteckdose einbauen und die Mikro-PV-Anlage in Betrieb setzen.
     
  3. Zeigen Sie uns als Netzbetreiber die Inbetriebnahme der Anlage über unser Portal an.

    Bei Anlagen mit einer geringen Wechselrichterausgangsleistung bis 0,6 kVA (aufsummiert über alle Module) müssen Sie uns lediglich die Inbetriebnahme der Anlage anzeigen. Teilen Sie uns dafür in unserem Online-Portal einfach die relevanten Daten mit. Bitte geben Sie in jedem Fall auch Ihre aktuelle Zählernummer an. Wir werden dann, wenn erforderlich, einen Zählerwechsel vornehmen. Haben Sie einen anderen Messstellenbetreiber, so sprechen Sie diesen bitte direkt an.

    Hinweis: Sind wir Ihr Messstellenbetreiber, erfolgt ein eventuell notwendiger Zählertausch erst nach der Registrierung der Mikro-PV-Anlage in unserem Portal. Wir prüfen also nach der Anzeige Ihrer Anlage im Portal, ob ein Zählerwechsel notwendig ist, und kommen bei Bedarf mit einem Terminvorschlag auf Sie zu. Wenn Sie nichts von uns hören, wird der Zähler auch nicht getauscht.
     
  4. Registrieren Sie Ihre Anlage im  Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (spätestens einen Monat nach Installation). Hierzu sind Sie gesetzlich verpflichtet.

Bitte beachten Sie:

a) Anlagen mit einer  Wechselrichterausgangsleistung über 0,6 kVA (über alle Module) sind keine Mikro-PV-Anlage mehr, die über das vereinfachte Anmeldeverfahren laufen könnten. In dem Fall gelten alle Regelungen für die normale Anmeldung von PV-Anlagen, die wir hier erläutern.

b) Steckerfertige Anlagen mit einer Wechselrichterausgangsleistung bis 0,6 kVA (aufsummiert über alle Module) sind in der Regel für die Abdeckung des Eigenverbrauchs gedacht, daher wird für eventuell eingespeiste Reststrommengen in aller Regel keine Einspeisevergütung verlangt. Falls Sie eine Einspeisevergütung wünschen, so teilen Sie uns dies bitte mit. Mit dem Wunsch der Auszahlung von Einspeisevergütung kommen weitere bürokratische und technische Pflichten auf Sie zu. So müssen Sie bspw. dem Netzbetreiber zum 28. Februar eines jeden Jahres mitteilen, wieviel Strom Sie im Vorjahr eingespeist haben. Weitere Pflichten finden Sie u.a. hier.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Informationsblatt zu steckerfertigen Stromerzeugungsanlagen der DONETZ

Internetseite der Bundesnetzagentur zu steckerfertigen Erzeugungsanlagen

Link zur Kundeninformation des Fachverbands Elektro- und Informationstechnische Handwerke Nordrhein-Westfalen

Auch auf der Homepage des Verbands der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (VDE) "Steckerfertige PV-Anlagen" finden Sie weitere Details und einen ausführlichen FAQ.

https://www.vde.com/de/fnn/arbeitsgebiete/tar/tar-niederspannung/erzeugungsanlagen-steckdose

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