Benötigt Ihr bestehender Hausanschluss nur eine Sicherungsverstärkung?
Dann müssen Sie diese bei uns nicht zahlen, wenn Sie zustimmen, die Ladeeinrichtung für Elektromobilität im Bedarfsfall netzdienlich durch uns steuern zu lassen. Es fällt dann lediglich ab einer Leistungsanforderung von mehr als 30 kW ein sogenannter Baukostenzuschuss an.
Und: Sie zahlen lediglich ein reduziertes Netzentgelt gem. § 14a EnWG, wenn Sie die dort genannten Voraussetzungen erfüllen. Dazu muss die Messung des Strombezugs der Ladeeinrichtung über einen separaten Zähler erfolgen und Sie müssen zustimmen, die Ladeeinrichtung netzdienlich steuern zu lassen. Außerdem sollte ein Kommunikationskabel oder ein Leerrohr zwischen Zählerplatz und dem Standort der Ladeeinrichtung vorhanden sein. Dies stellt Ihr Installateur sicher.
Das Dokument zur Zustimmung zur netzdienlichen Steuerung erhalten Sie von uns mit dem Angebot für Ihren neuen Anschluss bzw. die Sicherungsverstärkung. Bitte senden Sie uns dieses unterschrieben zurück.