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Netzanschluss Elektromobilität, Wärmepumpen und Raumkühlung

E-Mobilität, Wärmepumpen und Raumkühlung

Sie möchten eine Wallbox, eine Wärmepumpe oder eine Raumkühlung anmelden oder genehmigen lassen?  

Sie möchten Elektromobilität, Wärmepumpenheizung oder Raumkühlung erstmalig anschließen?  

Sie haben bereits einen Anschluss und möchten eine Ladeeinrichtung, eine Wärmepumpenheizung oder eine Raumkühlung installieren? 

Im Folgenden erläutern wir Ihnen alles Wichtige zum Vorgehen. 

Hinweis: Für die Anmeldung von Speichern nutzen Sie bitte auf Weiteres unsere Einspeisestrecke im Netzanschlussportal.

Pflicht zur

  • Anmeldung

  • Meldung leistungswirksamer Änderungen

  • Meldung der Außerbetriebnahme

Gemäß § 19 Abs. 2 Netzanschlussverordnung (NAV) müssen beim Netzbetreiber alle neuen Verbrauchseinrichtungen vor der Inbetriebnahme angezeigt werden, also z.B. Ladeeinrichtungen für E-Mobilität, Wärmepumpen, Speicher und Raumkühlung.  Seit dem 01.01.2024 schreibt § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zudem vor, dass bei diesen sog. flexiblen Lasten nun auch geplante leistungswirksame Änderungen oder Außerbetriebnahmen einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung gemeldet werden. Für die erstmalige Anmeldung und die Meldung leistungswirksamer Änderungen nutzen Sie bitte unser Netzanschlussportal.  

Auch bei nachträglichem Einbau einer Ladeeinrichtung, Wärmepumpe und Raumkühlung ist dieser über unser Netzanschlussportal schon in der Planungsphase anzumelden. Nur so können wir prüfen, ob ihr Netzanschluss und auch unser Netz für die Aufnahme der höheren Leistung ausreicht. 

Die Meldung einer Außerbetriebnahme ist aktuell leider bisher noch nicht über das Portal möglich. Senden Sie uns dafür bitte eine E-Mail an anschlussmanagement@do-netz.de und teilen Sie uns das Datum der Außerbetriebnahme mit der Bezeichnung der Anlagen und ihres Standorts mit.  Vielen Dank!

Besonderheiten bei der Elektromobilität:

  • Sie haben ein E-Auto gekauft und möchten dieses auch zu Hause laden?

Für Ladeeinrichtungen mit einer Ladeleistung bis einschließlich 11 kW besteht eine gesetzlich verpflichtende Anmeldepflicht. 

Für Ladeeinrichtungen größer 11 kW besteht zusätzlich eine gesetzliche Zustimmungs-/Genehmigungspflicht durch uns als Verteilnetzbetreiber. 

Bei Wärmepumpen gilt:

Sie möchten Ihre Heizungsanlage erneuern und planen den Einbau einer Wärmepumpenheizung?

Für jede Wärmepumpe incl. der Zusatzheizung (z.B. Heizstab)  besteht eine gesetzliche Anmeldepflicht durch Sie oder Ihren beauftragten Installateur, sowie eine Zustimmungs-/ Genehmigungspflicht durch uns als Verteilnetzbetreiber. 

Weitere Informationen zu Wärmepumpen finden Sie bspw. hier:

Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V. 
https://www.waermepumpe.de/waermepumpe/ 
Verbraucherzentrale NRW e. V. 
https://www.verbraucherzentrale.nrw/besser-heizen-waerme-pumpen-27199 

Umweltbundesamt 
https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/heizen-bauen/waermepumpe#gewusst-wie 

Bei Raumkühlung gilt:

Auch für Geräte zur Raumkühlung besteht eine gesetzliche Anmeldepflicht durch Sie als Anlagenbetreiber oder Ihren beauftragten Installateur, sowie eine Zustimmungs-/ Genehmigungspflicht durch uns als Verteilnetzbetreiber. 

Wichtig für Sie:

Erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Fachunternehmen, damit Ihre Investition auch zu Ihren persönlichen Bedürfnissen passt. Sprechen Sie mit Ihrem in ein Installateurverzeichnis eingetragenen Elektroinstallateur die Anpassung Ihrer Hausinstallation im Vorfeld durch! Beim Laden von Elektrofahrzeugen, bei dem Betrieb von Wärmepumpen und Geräten zur Raumkühlung wird Ihre Hausinstallation und der Netzanschluss über einen längeren Zeitraum hohen Leistungen ausgesetzt, so dass die die Hausinstallation ggfs. angepasst werden muss. 

Bitte vergessen Sie nicht, nach der Inbetriebnahme noch das Formular zur Netzentgeltreduzierung auszufüllen, um von den niedrigeren Netzentgelten bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen zu profitieren. 

Konkretes Vorgehen

Sie haben einen Stellplatz für Ihr Fahrzeug und möchten dort Ihr Elektroauto laden?

Sie wollen Ihre alte Heizung durch eine Wärmepumpenheizung ersetzten, oder Sie planen der Einbau einer Raumkühlung?

Wenn Sie bereits einen Anschluss an das öffentliche Stromnetz haben, muss der Anschluss von uns überprüft werden. Falls Sie noch keinen Netzanschluss besitzen (Neubau), muss dies bei dem Anschluss berücksichtigt werden. In beiden Fällen nutzen Sie bitte unser  Netzanschlussportal für die Anmeldung.. 

Wenn Sie Mieter oder Eigentümer einer Wohnung sind, stimmen Sie sich mit Ihrem Vermieter oder der Eigentümergemeinschaft ab. Die Anmeldung der Ladeinfrastruktur, der Wärmepumpe oder die Raumkühlung in unserem Portal erfolgt dann in der Regel über den Vermieter oder über den Verwalter der Eigentümergemeinschaft bzw. über den bevollmächtigten Installateur.  

Eine ggf. erforderliche Anpassung Ihrer elektrischen Anlage wird Ihr Elektroinstallationsunternehmen feststellen und dann entsprechend vornehmen. Er ist Ihr Ansprechpartner für die Installation. 

So gehen Sie im Detail vor:

Dabei berät Sie zum Beispiel Ihr Elektroinstallateur, ein Elektroplaner oder Ihr Energieversorger. Er prüft, ob Ihre Hausinstallation zum Laden eines Elektrofahrzeuges, zum Anschluss einer Wärmepumpe oder Raumkühlung geeignet ist und erkennt ggf. notwendige Anpassungen in Ihrer Hausinstallation. Zudem ermittelt er den Gesamtleistungsbedarf des Netzanschlusses incl. der Ladeinfrastruktur, Wärmepumpe und Raumkühlung und kann diese bei uns anmelden und die bestehende Absicherung im Übergabepunkt aufnehmen. 


Bitte beachten Sie: 

Arbeiten an elektrischen Anlagen dürfen gemäß § 13 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden.

Der Anschluss von Ladepunkten (Ladeboxen, Ladestationen, Ladesteckdosen etc.) für Elektromobile ist abhängig von der Anschlussleistung anzumelden. Sie sind verpflichtet, Ladepunkte mit einer Leistung ab 3,6 kVA (ca. 3,3 kW) bei uns anzumelden. Sollte die zusammengefasste Leistung der Ladepunkte 12 kVA (11 kW) überschreiten, ist vorher eine Zustimmung bei uns einzuholen.

Für den Anschluss von Wärmepumpe incl. der Zusatzheizung (z.B. Heizstab) und Raumkühlung besteht eine gesetzliche Anmeldepflicht durch Sie oder Ihren beauftragten Installateur, sowie eine Zustimmungs-/ Genehmigungspflicht durch uns als Verteilnetzbetreiber. 
 
Bitte beachten Sie: 


Der Anschluss von Elektroladeinfrastruktur, Wärmepumpen und Raumkühlung benötigt einen ausreichend dimensionierten Stromanschluss. Dabei ist es unser Ziel, die Integration der Elektromobilität, Wärmepumpen und Raumkühlung in unser Stromverteilnetz störungsfrei und kosteneffizient für Sie und alle unsere Netzkunden zu ermöglichen. Zur Durchführung einer Netzverträglichkeitsprüfung benötigen wir daher die Angabe aller relevanten Kenngrößen der von Ihnen geplanten Elektroladeinfrastruktur, Wärmepumpen incl. Heizstab und Geräte für die Raumkühlung. Melden Sie bzw. Ihr Installateur die o.g. Geräte/ Anlagen in unserem Portal an. So können wir prüfen, ob der bestehende Netzanschluss schon ausreichend ist oder ob noch Anpassungen erforderlich sind bzw. wie wir Ihre geplanten Geräte/ Anlagen an unser Netz anschließen können. 
 

Wenn uns alle notwendigen Informationen vorliegen, prüfen wir Ihre Anschlusssituation und senden Ihnen im Idealfall sofort eine Zustimmung zur Installation Ihrer Ladeinfrastruktur, Wärmepumpe oder Raumkühlung. 

Sollten Sie einen neuen Anschluss benötigen oder muss der bestehende Anschluss verstärkt werden, so nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf, um das weitere Vorgehen mit Ihnen abzustimmen. Dann erhalten Sie von uns ein individuell auf Ihre spezielle Situation zugeschnittenes Angebot zur Anpassung Ihres Anschlusses oder für einen neuen Anschluss.

Nach Prüfung unseres Angebotes können Sie uns die Annahme des Angebotes und des Netzanschlussvertrages einfach per E-Mail bestätigen. Alternativ bzw.  bei Anschlüssen in Mittelspannung senden Sie uns den erhaltenen Kundenauftrag und den Netzanschlussvertrag (und Anschlussnutzungsvertrag in Mittelspannung) unterschrieben zurück. Danach erhalten Sie von uns eine Auftragsbestätigung und wir führen die erforderlichen Arbeiten durch. Den genauen Termin stimmen wir natürlich mit Ihnen ab.

Wenn der Anschluss für Ihre angefragte Leistung auskömmlich ist, dann können Sie Ihren Elektroinstallateur oder Planer mit der Ausführung der Arbeiten zur Installation Ihrer Ladeeinrichtung(en), Wärmepumpe oder Raumkühlung beauftragen. 
 
Ist alles fertig, wird der Installateur - falls ein neuer oder zweiter Zähler eingebaut wird- den Antrag zur Inbetriebsetzung der Geräte/ Anlagen bei uns einreichen. Da Sie ab 01.01.2024 das Recht auf reduzierte Netzentgelte für den in Ladeeinrichtungen, Wärmepumpen und Geräte zur Raumkühlung genutzten Strom haben, melden Sie die Netzentgeltreduzierung nach §14a EnWG über unser Formular an. Für Modul 1 ist ein weiterer Zähler nicht zwingend notwendig. Zum Abschluss der Vereinbarung nach §14a und der Teilnahme an der netzorientierten Steuerung sind Sie als Betreiber einer steuerbaren Verbraucheinrichtung (nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur, Wärmepumpe und Raumkühlung) gesetzlich verpflichtet. Ansonsten dürfen Sie die Geräte/ Anlagen nicht betreiben. 
 
Weitere Informationen zur verpflichtenden Teilnahme der netzorientierten Steuerung finden Sie hier. 

Kosten

Kosten für den Anschluss von E-Mobilität, Wärmepumpen und Raumkühlung

Die Gesamtkosten sind individuell und richten sich nach Ihrem Leistungsbedarf. 

Neben den Anschaffungskosten der Geräte/ Anlagen sowie deren Montage und der Anpassung der elektrischen Hausinstallation können ggf. weitere Kosten durch DONETZ für eine Verstärkung des Netzanschlusses und ein Baukostenzuschuss bei einem Gesamtbedarf des Grundstücks von > 30 kW anfallen (Preisblatt). Falls Sie sich für einen separaten Zähler zur netzdienlichen Steuerung nach § 14a EnWG entscheiden, fallen weitere Kosten für die zusätzlichen Messeinrichtung (max. 100,00 € brutto pro Jahr) an.  

Sofern noch nicht vorhanden fallen Kosten für den Stromnetzanschluss an. Diese finden Sie für Standard-Netzanschlüsse in unserem Preisblatt. Bei höheren Leistungsbedarfen werden die Netzanschlusskosten individuell ermittelt. 

Bei notwendigen Leistungserhöhungen fällt bei einem Gesamtleistungsbedarf von mehr als 30 kW ein einmaliger Baukostenzuschuss entsprechend dem Preisblatt an.  

Bitte prüfen Sie auch evtl. bestehende Fördermöglichkeiten vom Land für Ihre Ladeeinrichtung und Wärmepumpen und damit Ihren Beitrag für die Energiewende. Sprechen Sie direkt die entsprechenden Fördergeldgeber wie z.B. die KfW an. Oder lassen Sie sich von Ihrem Energieberater, dem Hersteller der Wallbox oder Wärmepumpe, Ihrem Installateur oder Ihrem Stromlieferanten beraten. 

Bitte beachten Sie: Grundsätzlich fallen mit dem eigenen Zähler zusätzliche Kosten für den Messstellenbetrieb an, die Ihr Messstellenbetreiber dem Lieferanten in Rechnung stellt und die dieser weiter an Sie berechnet.  

Und nicht vergessen:

Sie erhalten für Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung ein reduziertes Netzentgelt. Weitere Informationen finden Sie hier.

Messkonzept / Zähler

E-Mobilität, Wärmepumpen und Raumkühlung

Grundsätzlich konnten Ladeeinrichtungen und Wärmepumpen in der Vergangenheit mit einem eigenen Zähler installiert werden oder an dem normalen Haushaltszähler angeschlossen werden. Mit dem neuen § 14a EnWG zählen Ladeeinrichtungen, Wärmepumpen und Geräte zur Raumkühlung nun zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen. Bitte beachten Sie hier die allgemeinen Hinweise. Um ein pauschal reduziertes Netzentgelt zu erhalten (Entscheidung für das Modul 1) benötigen Sie keinen eigenen Zähler.  Entscheiden Sie sich für einen ermäßigten Arbeitspreis bei den Netzentgelten, benötigen Sie einen eigenen Zähler für Ihre Geräte/ Anlagen (Entscheidung für das Modul 2). Die von Ihnen über Ihren Stromlieferungsvertrag zu zahlenden Netzentgelte können Sie unserem Preisblatt 1 entnehmen. 

Grundsätzlich fallen mit dem eigenen Zähler zusätzliche Kosten für den Messstellenbetrieb an, die Ihr Messstellenbetreiber dem Lieferanten in Rechnung stellen und die dieser als Grundgebühr weiter an Sie berechnet.  

Mögliche Messkonzepte finden Sie hier bzw. hier.

FAQ

Antworten auf Fragen

haben wir hier für Sie zusammengestellt. Fehlt Ihnen etwas?

Dann schicken Sie uns eine Mail an info@do-netz.de, damit wir Ihre Frage mit einer Antwort hier ergänzen können.

Oder rufen Sie uns an. Telefonisch sind wir Mo, Di, Mi, Fr von 8 - 16 Uhr und Do von 8 - 18 Uhr für Sie erreichbar. Kostenlos aus deutschen Telefonnetzen unter 0800-54497-77.

Ja, das geht. Der selbst erzeugte Strom wird erst im Haushalt und der Ladeinfrastruktur, Wärmepumpe und der Raumkühlung genutzt und der nicht benötigte Strom wird über einen Zweirichtungszähler in unser Netz eingespeist. Der in das Netz eingespeiste Überschuss wird von uns vergütet. Lassen Sie sich bzgl. dem Aufbau der Zähleranlage von Ihrem Elektroinstallateur beraten. 

Das geht leider nicht, da beide Verbrauchseinrichtungen unterschiedliche Lastprofile zur Belieferung haben. Lassen Sie sich bzgl. dem Aufbau der Zähleranlage von Ihrem Elektroinstallateur beraten. 

Das Laden über eine haushaltsübliche Steckdose wird grundsätzlich nicht empfohlen. 

Eine Haushaltssteckdose kann zeitweise einen höheren Ladestrom (16 Ampere) bereitstellen, dies aber nicht als Dauerlast, da sonst Brandgefahr besteht. So ist für das Laden des Elektroautos über eine Haushaltssteckdose meist nur ein geringerer Ladestrom (10 Ampere) bzw. eine Ladeleistung von 2.300 Watt möglich, so dass der Ladevorgang über diesen Lademodus sehr viel Zeit in Anspruch nimmt. 

Standardmäßig sollte das Laden des Elektrofahrzeugs über eine geeignete Ladeeinrichtung erfolgen. 

Die Dauer einer Vollladung ist abhängig von der Ladeleistung der Ladeeinrichtung und der Größe der Batterie in Ihrem Elektrofahrzeug. Da die Batterie eines Elektrofahrzeugs selten komplett leer gefahren wird, muss die Batterie normalerweise nicht von 0 % bis 100 % geladen werden. 

Sie können die Ladezeit ganz einfach selbst berechnen. Dazu benötigen Sie folgende Rechnung: 

Ladezeit = Batteriekapazität / Ladeleistung 

Beispiel: Ein Elektrofahrzeug mit einer Batteriekapazität von 20 kWh wird an einer Ladeeinrichtung mit einer Ladeleistung von 11 kW geladen.  
20 kWh / 11 kW = 1,8 Std. 

Hinweis: Die Ladeleistung während des Ladevorgangs ist üblicherweise nicht konstant. Aus dem Grund kann die tatsächliche Ladedauer etwas länger ausfallen. 

Sie benötigen hierzu einen neuen Netzanschluss. Gerne können Sie bei uns zur Versorgung der Garage einen neuen Stromnetzanschluss online über unser Netzanschlussportal bestellen. Sollte Ihre Garage in einem Garagenhof liegen, besprechen Sie bitte die baulichen Maßnahmen für einen gemeinsamen Netzanschluss mit der Eigentümergemeinschaft ab. 
 
Weitere Informationen zur verpflichtenden Teilnahme der netzorientierten Steuerung finden Sie hier. 

Nein, die Ladeeinrichtung muss nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Sie muss aber bei Inbetriebnahme nach dem 01.01.2024 steuerbar nach § 14a EnWG sein. Damit profitieren Sie von günstigeren Netzentgelten (LINK). 

Zusätzlich sollte zur Stromleitung vom Zählerplatz bis zur Ladeeinrichtung ein Kommunikationskabel oder mindestens ein Leerrohr gelegt werden. Sprechen Sie hierzu Ihr Installationsunternehmen an. 

Bitte klären Sie über die Eigentümergemeinschaft, ob hier weitere Bewohner/innen ebenfalls Interesse haben. Nach Ermittlung des gesamten Leistungsbedarfes sollte dann über Ihr Installationsunternehmen ein mögliches Anschlusskonzept mit uns besprochen werden.

Wir empfehlen Ihnen und der Eigentümergemeinschaft die Versorgung der Ladepunkte bereits bei Planung für den zukünftigen Bedarf auszulegen. So bleiben Ihnen in Summe deutlich aufwändigere Umbauarbeiten erspart. 
 

Hinweis: Standardmäßig wird die gesamte Liegenschaft über einen Netzanschluss versorgt. In Abhängigkeit der individuellen Rahmenbedingungen kann auch ein zusätzlicher Netzanschluss für den Garagenhof bzw. Parkplatz hergestellt werden. 

Bitte ermitteln Sie genau, welche gleichzeitige Leistung an diesem Netzanschluss benötigt wird. Beispielsweise werden künftig die meisten Elektrofahrzeuge mit 11 kW oder weniger laden und bei mehr als 2 Stellplätzen selten oder vielleicht nie gleichzeitig mit voller Leistung. Darüber hinaus kann ein Energiemanagementsystem Ihnen helfen Lastspitzen zu vermeiden. Dadurch können Sie Kosten für den Netzanschluss und die Netznutzung sparen. Bei Wärmepumpen sollten Sie zusätzlich die Leistung des Heizstabes berücksichtigen. Anders als bei Ladeinfrastruktur werden Sie bei sehr niedrigen Außentemperaturen wahrscheinlich die gesamte angeschlossene Leistung benötigen. Stimmen Sie sich bei der Ermittlung der Gleichzeitigkeit mit dem Hersteller der Wärmepumpe ab.  

Die genaue Anschlussleistung sollte unter Berücksichtigung des Gleichzeitigkeitsfaktors aller Verbraucher (Haushaltsstrom, Ladeinfrastruktur, Wärmepumpe, Durchlauferhitzer, etc.) im Vorfeld mit dem zuständigen Installationsunternehmen abgestimmt ermittelt werden. Anschließend ist der Netzanschluss dann mit den entsprechenden Angaben als Neuanschluss online über unser Netzanschlussportal zu beantragen. 

Ja, Sie können Ihren selbst erzeugten Strom zum Laden Ihres Elektroautos und für die Wärmepumpe nutzen. 

Bitte sprechen Sie mit Ihrem Installationsunternehmen über den optimalen Aufbau der Anlage und der Zähleranlage. Mögliche Messkonzepte für den Aufbau der Zähleranlage haben wir auch auf unserer Internetseite veröffentlicht. 

Eine Wärmepumpe hat eine Heizleistung, also die Leistung, die Ihnen zum Heizen zur Verfügung steht, und eine elektrische Leistung. Für die Anmeldung ist die elektrische Leistung im Regelbetrieb maßgeblich und die Leistung des Heizstabes. Sie ist kleiner als die Heizleistung und auf dem Typenschild oder in den Herstellerunterlagen zu finden. Teilweise geben Hersteller auch elektrische Leistungen für die Zusatzheizung an. Diese muss zwingend auch angegeben werden. 

Nein, da die Schaltzeiten der Nachtspeicherheizung andere sind. Es ist notwendig, dass der alte Zähler durch einen Elektroinstallateur ausgebaut wird, wenn die Nachtspeicheröfen demontiert werden und für die Wärmepumpe ein neuer Zähler durch den Elektroinstallateur beauftragt wird.  So kann Ihr Lieferant auch die passende Belieferung anmelden. 

Bitte wenden Sie sich dafür an die Stadt Dortmund. Standortvorschläge können Sie auf der Ladesäulenkarte auf deren Homepage unter Ladesäulenkarte | dortmund.de machen.

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