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Intelligente Messsysteme

Funktionen und Vorteile der Technik

Ein intelligentes Messsystem besteht aus 2 Komponenten:

Als Smart-Meter-Gateway wird die Kommunikationseinheit zur Datenübertragung eines intelligenten Messsystems bezeichnet. Hier werden die Zugriffsrechte verwaltet, Messwerte verarbeitet und gesichert übertragen.

Das Smart-Meter-Gateway kommuniziert ausschließlich mit autorisierten Marktteilnehmern.

Das intelligente Messystem kann also aus der Ferne ausgelsen werden oder Daten über den Verbrauch senden, so dass eine manuelle Ablesung des Zählerstands nicht mehr erforderlich ist.

Der Versand von Messwerten erfolgt direkt und automatisch; die manuelle Ablesung und das Schätzen von Zählerständen sind daher bei intelligenten Messsystemen nicht mehr notwendig.

Die Verbrauchswerte werden bis zu 24 Monate gespeichert und der Zähler zeigt die aktuell bezogene Leistung in Kilowatt an. Sie können sich diese Verbrauchsdaten über eine Schnittstelle auf einem digitalen Endgerät ansehen (s. weiter unten).

 

Rollout-Vorgaben MsbG = Pflichteinbaufälle

Alle Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 kWh erhalten zukünftig intelligente Messysteme (iMSys).

Unabhängig vom Verbrauch werden iMSys in allen Anlagen eingebaut, die aktuell eine RLM-Messung haben.

iMSys werden auch bei allen Kund*innen eingebaut, die eine steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG haben.

Erneuerbare Energien- und KWK-Anlagen ab 7 kW werden auch ein iMSys erhalten. Unter 7 kW ist dies lt. MsbG optional, also in der Entscheidungsgewalt des Messstellenbetreiber.

Optionaler Einbau

DONETZ hat als grundzuständiger Messstellenbetreiber die Möglichkeit (Option), den Einbau bei weiteren Fallgruppen zu beauftragen. Dies wird aktuell bewertet.
Entscheidet sich der Messstellenbetreiber für diesen optionalen Einbau, ist diese Entscheidung für Sie als Kunde bindend und Sie müssen den Einbau dulden.

Freiwilliger Einbau

Ab 2025  können Sie den Einbau eines intelligenten Messsystems vom grundzuständigen Messstellenbetreiber auf eigene Kosten gegen ein Entgelt in Höhe von nicht mehr als einmalig 30 Euro verlangen. Das einmalige Entgelt gilt unabhängig von der Einbaugruppe des MsbG. Die allgemeinen Preisobergrenzen bleiben davon unberührt (§ 30 MsbG).

Nach Einbau gelten die allgemeinen Preisobergrenzen.

 

Zugriff und Schutz der Daten

Der Zugriff auf das Gateway und die Daten sind durch die strengen Vorgaben des Gesetzgebers sowie durch die technischen Regeln des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik geregelt.

Zertifizierte Gateways tragen ein Siegel des BSI und erfüllen die Vorgaben des BSI-Schutzprofils BSI-CC-PP-0073 für Smart-Meter-Gateways, die Vorgaben der BSI TR-03109 und die Anforderungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt PTB-A 50.8.

Die Dortmunder Netz GmbH als grundzuständiger Messstellenbetreiber wird selbstverständlich uneingeschränkt zertifizierte Geräte verbauen.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.

Hinweis: 

Bei einem Jahresverbrauch unter 100.000 kWh werden von dem intelligenten Messsystem Messwerte in einer Auflösung von 15 Minuten einmal täglich an den Messstellenbetreiber gesendet. Der Messstellenbetreiber ist dazu verpflichtet, personenbezogene Daten nach Maßgabe des MsbG zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren. Nur wenn vom Verbraucher ein Tarif gewählt wird, der eine häufigere Messung und Übermittlung erfordert, werden weitere Daten an Netzbetreiber und Lieferanten versendet. Ein einheitliches und hohes Sicherheitsniveau wird durch Schutzprofile und technische Richtlinien für intelligente Messsysteme verbindlich gewährleistet. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) prüft und zertifiziert Geräte und Betreiber.

 

Austausch der Technik

Sie erhalten rechtzeitig vor dem geplanten Umbau ein Schreiben mit allen wichtigen Informationen und einen Termin für den Austausch des bisherigen Zählers.

Der Wechsel wird in der Regel nur ca. 30 Minuten in Anspruch nehmen. Eine kurze Unterbrechung der Energieversorgung (ca. 15 Minuten) ist für die Dauer des Zählerwechsels erforderlich.

 

Kosten des Messstellenbetriebs

Preisobergrenzen für den Messstellenbetrieb moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme sind gesetzlich im MsbG festgeschrieben (vgl. 

Quelle: Bundesnetzagentur

Diese Entgelte für den Messstellenbetrieb intelligenter Messeinrichtungen können dem Preisblatt 3 gemäß Messstellenbetriebsgesetz der Dortmunder Netz GmbH entnommen werden.

Eine Übersicht über mögliche Zusatzleistungen und deren Entgelte sind dem Preisblatt 4 gemäß Messstellenbetriebsgesetz zu entnehmen.  

Bitte beachten Sie:

Die Preisobergrenzen gelten nur für Geräte, die vom grundzuständigen Messstellenbetreiber eingebaut und betrieben werden. Bei Beauftragung eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers muss die Preisobergrenze nicht eingehalten werden.

 

Visualisierung Ihres Energieverbrauches

Sie haben gemäß § 61 MsbG die Möglichkeit, die über Ihre intelligente Messeinrichtung gemessenen Energieverbrauchswerte einzusehen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier

 

Zusatzleistungen

Über die Standardleistung hinaus können Sie bei Ihrem Messstellenbetreiber zusätzliche Leistungen in Auftrag geben. Darunter fällt u. a. die Steuerung von Verbrauchseinrichtungen.

Weitere von DONETZ angebotene Zusatzleistungen finden Sie in unserem Preisblatt 4.

Haben Sie noch Fragen?

Für telefonische Rückfragen stehen wir Ihnen gerne Mo, Di, Mi und Fr zwischen 8.00 und 16.00 Uhr und Do von 8.00 bis 18.00 Uhr unter 0800-54497-77 zur Verfügung (kostenlos aus deutschen Telefonnetzen).

Antworten auf viele Fragen finden Sie auch in unseren FAQs.

Empfehlen können wir Ihnen auch den Flyer der Bundesnetzagentur zu intelligenten Messsystemen. Schauen Sie sich doch auch einmal unseren Film zur modernen Messtechnik an. 

 

 

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