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Bedingungen für den Messstellenbetrieb

Im Regelfall rechnet ein Lieferant gegenüber seinem Kunden neben der verbrauchten Energie auch den Preis für den Betrieb des Zählers (Messstellenbetrieb) ab. Bei modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen (beides Strom) muss der Lieferant die Abrechnung nicht selbst durchführen.

Falls Ihr Lieferant den Messstellenbetrieb nicht selbst abrechnen möchte, bekommen Sie von der Dortmunder Netz GmbH oder von Ihrem gewählten Messstellenbetreiber eine Information und die Rechnung über den Messstellenbetrieb.

Die Dortmunder Netz GmbH ist grundsätzlich für den Messstellenbetrieb in Ihrem Netzgebiet zuständig. Der Messstellenbetrieb, den wir für Sie durchführen, erfolgt aufgrund eines Messstellenvertrages zwischen Ihnen und uns. Dieser kommt dadurch zustande, dass Sie Strom aus dem öffentlichen Netz entnehmen. Der Vertragsschluss erfolgt zu den nachfolgend veröffentlichten Bedingungen.

Die Bedingungen für den Messstellenvertrag und die Preise der Dortmunder Netz GmbH für den Messstellenbetrieb finden Sie nachfolgend: 

Bedingungen für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen für Letztverbraucher und Einspeiser

§ 9 Abs. 3 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sieht vor, dass ein Vertrag zwischen dem Anschlussnutzer und der Dortmunder Netz GmbH in der Rolle als grundzuständigem Messstellenbetreiber zustande kommt, wenn der Anschlussnutzer Elektrizität aus dem Netz der allgemeinen Versorgung entnimmt. Dieser Vertrag kommt entsprechend den im Internet veröffentlichten Allgemeinen Bedingungen (Messstellenvertrag Strom für Anschlussnutzer) zwischen dem Anschlussnutzer und der Dortmunder Netz GmbH zustande.

Die Preise der Dortmunder Netz GmbH für den Messstellenbetrieb finden Sie für Strom unter Netznutzungsentgelte Strom im Preisblatt 2, Preisblatt 3 bzw. Preisblatt 4 im jeweiligen Jahr. Für Gas unter Netznutzungsentgelte Gas im Preisblatt 2 im jeweiligen Jahr. 

Die Mahnkosten gem. § 9 Abs..2 des nachstehenden Messstellenvertrags Strom über den Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber (Messstellennutzer ist Anschlussnutzer) liegen bei 3,40 €. Umsatzsteuer fällt nicht an.
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